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   BVerwG, 10.02.2016 - 10 B 11.15   

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BVerwG, 10.02.2016 - 10 B 11.15 (https://dejure.org/2016,2659)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.2016 - 10 B 11.15 (https://dejure.org/2016,2659)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 10 B 11.15 (https://dejure.org/2016,2659)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bürgerbegehren gegen die Eingliederung der Gemeinde Eulatal in die Stadt Frohburg; Berechtigtes ideelles Interesse an einer Rehabilitierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2016 - 10 B 11.15
    Diese Stigmatisierung muss Außenwirkung erlangt haben und noch in der Gegenwart andauern (BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 25 m.w.N. und vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 24).

    Nach gefestigter Rechtsprechung setzt die Annahme einer Wiederholungsgefahr die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, Urteile vom 12. Oktober 2006 - 4 C 12.04 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23 Rn. 8, vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 21 und vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 20).

    Das trägt dem Umstand Rechnung, dass die Verwaltungsgerichte nur ausnahmsweise für die Überprüfung erledigter Verwaltungsakte in Anspruch genommen werden können, wie sich aus dem Wortlaut des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO und dem systematischen Zusammenhang mit § 42 VwGO ergibt (BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 30 und vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 27).

    Nur in diesen Fällen gebietet Art. 19 Abs. 4 GG, ein berechtigtes Feststellungsinteresse ausnahmsweise zu bejahen, obgleich sich das Anliegen des Betroffenen in der bloßen Klärung der Rechtmäßigkeit der erledigten Maßnahme erschöpft (BVerfG, Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 1337/00, 1777/00 - BVerfGE 104, 220 und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ; BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 32 und vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 29).

    Die Garantie effektiven Rechtsschutzes differenziert hingegen weder nach der Intensität des erledigten Eingriffs noch nach dem Rang der Rechte, die von ihm betroffen waren (BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 30 und vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 27).

    Der bereits vorliegenden Rechtsprechung lässt sich entnehmen, dass im Falle erledigter Maßnahmen gerichtlicher Rechtsschutz grundsätzlich nur zur Verfügung gestellt wird, wenn der Kläger ein berechtigtes rechtliches, wirtschaftliches oder ideelles Interesse an einer nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme hat (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 30).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12

    Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2016 - 10 B 11.15
    Diese Stigmatisierung muss Außenwirkung erlangt haben und noch in der Gegenwart andauern (BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 25 m.w.N. und vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 24).

    Nach gefestigter Rechtsprechung setzt die Annahme einer Wiederholungsgefahr die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, Urteile vom 12. Oktober 2006 - 4 C 12.04 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23 Rn. 8, vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 21 und vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 20).

    Das trägt dem Umstand Rechnung, dass die Verwaltungsgerichte nur ausnahmsweise für die Überprüfung erledigter Verwaltungsakte in Anspruch genommen werden können, wie sich aus dem Wortlaut des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO und dem systematischen Zusammenhang mit § 42 VwGO ergibt (BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 30 und vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 27).

    Nur in diesen Fällen gebietet Art. 19 Abs. 4 GG, ein berechtigtes Feststellungsinteresse ausnahmsweise zu bejahen, obgleich sich das Anliegen des Betroffenen in der bloßen Klärung der Rechtmäßigkeit der erledigten Maßnahme erschöpft (BVerfG, Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 1337/00, 1777/00 - BVerfGE 104, 220 und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ; BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 32 und vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 29).

    Die Garantie effektiven Rechtsschutzes differenziert hingegen weder nach der Intensität des erledigten Eingriffs noch nach dem Rang der Rechte, die von ihm betroffen waren (BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 30 und vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 27).

    Eine Hauptsacheentscheidung in jedem Einzelfall gewährleistet zudem auch Art. 19 Abs. 4 GG nicht (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 32).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2016 - 10 B 11.15
    Nur in diesen Fällen gebietet Art. 19 Abs. 4 GG, ein berechtigtes Feststellungsinteresse ausnahmsweise zu bejahen, obgleich sich das Anliegen des Betroffenen in der bloßen Klärung der Rechtmäßigkeit der erledigten Maßnahme erschöpft (BVerfG, Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 1337/00, 1777/00 - BVerfGE 104, 220 und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ; BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 32 und vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 29).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2016 - 10 B 11.15
    Nur in diesen Fällen gebietet Art. 19 Abs. 4 GG, ein berechtigtes Feststellungsinteresse ausnahmsweise zu bejahen, obgleich sich das Anliegen des Betroffenen in der bloßen Klärung der Rechtmäßigkeit der erledigten Maßnahme erschöpft (BVerfG, Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 1337/00, 1777/00 - BVerfGE 104, 220 und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ; BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 32 und vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2016 - 10 B 11.15
    Nach gefestigter Rechtsprechung setzt die Annahme einer Wiederholungsgefahr die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, Urteile vom 12. Oktober 2006 - 4 C 12.04 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23 Rn. 8, vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 21 und vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 20).
  • VG Freiburg, 04.04.2019 - 10 K 3092/18

    Polizeiliche Identitätsfeststellung einer Personen; mangelnde

    Sie gilt auch für einfach-rechtliche Rechtsverletzungen, die - von der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG abgesehen - kein Grundrecht tangieren, und für weniger schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte und Grundfreiheiten (so BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 20.12 -, juris Rn. 21 f.; BVerwG, Beschluss vom 10.02.2016 - 10 B 11.15 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2015 - 6 S 494/15 -, juris Rn. 56).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2021 - 5 A 2807/19

    Platzverweis; Ort; Reichweite

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2016- 10 B 11/15 -, juris, Rn. 8 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 13. März 2017- 10 ZB 16.965 -, juris, Rn. 11; Riese in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Februar 2021, § 113 Rn. 126; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 4. März 1976 - I WB 54/74 -, BeckRS 2014, 57530.
  • VG Trier, 26.08.2022 - 6 K 747/22

    "Spaziergang" in Trierer Innenstadt

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr erfordert das Bestehen der hinreichend bestimmten Gefahr, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen oder rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 10 B 11.15 -, juris, Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.01.2017 - 7 B 1.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; immissionsschutzrechtliche

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen oder rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (stRspr, BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 21; Beschluss vom 10. Februar 2016 - 10 B 11.15 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2024 - 11 B 11.20
    Soweit Entscheidungen des 7. und 10. Revisionssenats nur auf die typischerweise kurzfristig eintretende Erledigung der hoheitlichen Maßnahme abgestellt haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 7 B 1.16 - juris Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2015 - 10 C 11/14 - juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 10 B 11.15 - juris Rn. 8; sowie BVerwG, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 6/16 - juris Rn. 13 zu § 43 Abs. 1 VwGO), ist dies nur unter Bezugnahme auf die nun klargestellte Rechtsprechung des 8. Revisionssenats erfolgt.
  • VG Trier, 17.05.2021 - 6 K 599/21

    Klage gegen Maskenpflicht unzulässig

    a) Die Annahme einer Wiederholungsgefahr erfordert das Bestehen einer konkreten bzw. hinreichend bestimmten Gefahr, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen oder rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 10 B 11.15 -, juris, Rn. 6 m.w.N.).

    weiteren Nachw.; BVerwG, Urteil vom 12. November 2020 a.a.O., Rn. 15; OVG RP, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 7 A 10158/20.OVG -, juris, Rn. 28; anders wohl noch BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2016 a.a.O., Rn. 8; Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, BVerwGE 146, 303-324, juris, Rn. 30 f.).

  • VG Freiburg, 22.04.2021 - 10 K 2592/19

    Prognoseentscheidung: ex ante Einschätzung als Anscheinsstörer

    Sie gilt auch für einfach-rechtliche Rechtsverletzungen, die - von der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG abgesehen - kein Grundrecht tangieren, und für weniger schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte und Grundfreiheiten (so BVerwG, Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 14.12 -, juris Rn. 31 f.; BVerwG, Beschl. v. 10.02.2016 - 10 B 11.15 -, juris Rn. 9; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.05.2015 - 6 S 494/15 -, juris Rn. 56; Urt. d. Kammer v. 04.04.2019 - 10 K 3092/18 -, juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 02.03.2017 - 4 ZB 16.1852

    Vergabe von Baugrundstücken im Rahmen eines Einheimischenmodells

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr setzt die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, B.v. 10.2.2016 - 10 B 11.15 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Trier, 26.08.2022 - 6 K 989/22

    Platzverweis während Versammlung rechtswidrig

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr erfordert das Bestehen einer konkreten bzw. hinreichend bestimmten Gefahr, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen oder rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 10 B 11.15 -, juris, Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798

    Jagdrecht - Anordnung zur Erfüllung des Abschussplans

    Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresses aufgrund Wiederholungsgefahr setzt die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, B.v. 9.5.1989 - 1 B 166/88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 20, zitiert nach juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 10.2.2016 - 10 B 11.15 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.01.2017 - 11 ZB 16.2285

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 AS 3918/12
  • VGH Bayern, 17.09.2018 - 4 ZB 17.1360

    Punktevergabe zur Standplatzvergabe bei Volksfest - Gebot der Transparenz

  • BSG, 18.02.2019 - B 14 AS 23/18 B

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage im Zusammenhang mit einer

  • VG Berlin, 18.09.2023 - 34 K 54.22
  • VG Berlin, 16.05.2023 - 34 K 183.20

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage: Anforderungen an das

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